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Unfallanzeige

Der Träger der Feuerwehr hat, sofern Versicherte getötet oder so verletzt sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden, innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige zu erstatten, die zusammen mit der Anlage hierzu vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen ist. Wir bitten darauf zu achten, dass die Unfallanzeige vom Träger der Feuerwehr unterzeichnet wird. Die Unterschrift des feuerwehrdienstlich Verantwortlichen, des Sicherheitsbeauftragten oder der/des Verletzten allein reicht nicht aus.

Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte!

Hier finden Sie zum Thema "Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte!" folgende Materialien:

  • Die Ergebnisse der Umfrage zu "Erfahrungen mit Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffen in den Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen"
  • Mitschnitt des Fachsymposiums "Gewalt gegen Einsatzkräfte" vom 19.02.2022 in zwei Teilen
  • Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten des Fachsymposiums
  • Einen Hinweis auf die Veröffentlichung im Printmedium DGUV Forum
  • Einen Hinweis auf die Kampagne #schlussdamit und Plakate zum Download

 

Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E)

Einsatzkräfte der Feuerwehr werden mit Leid, Tod und Endlichkeit konfrontiert. Dabei machen sie immer wieder die positive Erfahrung, wirksam geholfen und Leben und Sachwerte gerettet zu haben. Aber sie stehen auch immer wieder - trotz ihrer Ausbildung und ihres persönlichen Einsatzes und ihrer technischen Geräte - hilflos vor der Zerstörung von Leben und Sachwerten.

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